SÄNGERHAUS (Jägerhaus)
Ein weiterer, vom "Front-Fachwerkbau" aus gesehen dritter Anschlussbau in dem Baukörper des heute noch erhaltenen Schlossflügels ist das sogenannte Sänger- oder Jägerhaus, die frühere Gerichtsdiener- bzw. Jagdaufseherwohnung. Der letzte Gerichtsdiener und Jagdaufseher hieß Karl Sänger.
Ein Nebenraum diente als Arrestzelle. - Die auf den Herrschaftssitzen ausgeübte Rechtspflege erforderte Verwahrungs- und Hafträume für die Untersuchungsgefangenen. Der eigentliche Karzer befand sich hinter dem Turm.
Ein Interieur des Sängerhauses verdient besondere Beachtung: ein "Kühlschrank" in Sandsteinplatten-Konstruktion um 1800.
Im Vorgarten des Sängerhauses, nächst der Kapelle, stimmt ein achteckiges Taufbeckenoberteil (17. Jahrhundert, süddt., grüner Sandstein) auf den Gotteshausbesuch ein.