HAUSORDNUNG
Schloss und Park sind ein staatlich anerkanntes Denkmal von überregionaler Bedeutung . Jeder Nutzer des Schlosses (inkl. aller dazugehörenden Nebenbereiche) und des Parks muss der historischen und kulturellen Bedeutung Rechnung tragen und ist zum pfleglichen Umgang verpflichtet.
Die Hausordnung finden Sie hier: